Achtung ! - Neues Waffengesetz   

 

 

Waffen und Munition sind stets getrennt aufzubewahren und vor allem getrennt zu transportieren.

Zu wieder Handlungen können durch die Polizei mit mehreren tausend Franken geahndet werden.

 

 

Vorstrafen im Strassenverkehr - Waffenentzug

Waffengesetz (PDF)

Waffengesetz Broschüre Interaktiv

 

 

 

Für detailiertere Infos wenden Sie sich Bitte

an unseren Bezirksschützzenmeister

 

 

Sämi Siegrist