Achtung ! - Neues Waffengesetz
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Waffen und Munition sind stets getrennt aufzubewahren und vor allem getrennt zu transportieren.
Zu wieder Handlungen können durch die Polizei mit mehreren tausend Franken geahndet werden.
Vorstrafen im Strassenverkehr - Waffenentzug
Waffengesetz Broschüre Interaktiv
Für detailiertere Infos wenden Sie sich Bitte
an unseren Bezirksschützzenmeister
Sämi Siegrist